Fördergegenstand:
- Allgemeine Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
- Spezielle Beratungen (zum Beispiel zu Datenschutz & IT-Sicherheit).
Förderhöhe und Förderquote:
Unternehmensart | Fördersatz | Max. Zuschuss |
Junge Unternehmen | 50 % | 2.000 € |
Bestandsunternehmen | 50 % | 1.500 € |
Unternehmen in Schwierigkeiten | 90 % | 2.700 € |
In der obigen Tabelle sind nur die Fördersätze für die alten Bundesländer berücksichtigt. Die Fördersätze ändern sich je nach Region (neue Bundesländer, Region Lüneburg)
Voraussetzungen:
- Unternehmen muss ein KMU sein
- Unternehmen muss seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das beauftragte Beratungsunternehmen muss bei der BAFA akkreditiert sein.
- Vor Antragsstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.
Antragsberechtigt:
- Junge Unternehmen
- Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden -. Unabhängig vom Unternehmensalter
Wir haben eine Seminar in dem wir detailliert über die verschiedenen Fördertöpfe und Fördermöglichkeiten informieren, wenn sie daran teilnehmen möchten, melden Sie sich hier kostenlos an:
Weitere Informationen erhalten sie auf der offiziellen Homepage des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehme nsberatung/unternehmensberatung_node.html